Annahme von Sonderabfällen am 13.03.2024

veröffentlicht am 15.02.2024
Schadstoffe

Die Annahme von Sonderabfällen am Mittwoch den 13.03.2024 erfolgt auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft Altmarkstr. 9, 29439 Lüchow in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Die Annahme wird weiterhin nur unter folgenden Regelungen erfolgen:

Die Anfahrt auf dem Betriebshof ist nur über eine Einbahnstraßenführung zulässig.

  • Die Anfahrt zum Betriebshof (Altmarkstraße) kann nur über die Wendlandstraße erfolgen!

Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die aufgestellten Hinweisschilder, um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten!

Privathaushalte, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Kommunen und öffentliche Einrichtungen können wieder auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft Sonderabfälle abgeben. Der nächste Termin der stationären Schadstoffentsorgung ist für Mittwoch den 25. Oktober 2023 geplant.

Eine Übersicht aller Termine für das Jahr 2024 finden Sie in der Abfallbroschüre. Alle Termine zur stationären und zur mobilen Schadstoffannahme können aber auch hier in der Abfall App eingesehen werden.

Privathaushalte Gewerbebetriebe, die Landwirtschaft oder öffentliche Einrichtungen können bis zu einer Menge von 20 kg Schadstoffe gebührenfrei abgeben. Bei Anlieferung größerer Mengen, ist eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung zwingend (05841-95123) erforderlich.

Für die Entsorgung von Altöl hat jeder Anlieferer ein Entgelt von 0,86 € je angefangenen Liter zu zahlen. Somit sollte angefallenes Altöl immer dort abgegeben werden, wo das Frischöl gekauft wurde. Der Kassenbon ist als Nachweis beim Kauf aufzuheben, um bei der späteren Abgabe den Kauf belegen zu können.

Bei der Entsorgung von Schadstoffen ist von allen Anlieferern folgendes zu beachten: Schadstoffe sind wenn noch vorhanden, immer in Originalbehältern abzugeben und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Die Behälter mit den Schadstoffen dürfen max. 20 kg wiegen, dürfen die Größe eines 20-Liter-Kanisters nicht überschreiten und müssen fest verschlossen sein. Die Schadstoffe sind immer durch eine Person beim Fachpersonal des Entsorgungsunternehmens abzugeben.

Folgende Schadstoffe können entsorgt werden: (Diese Aufzählung ist nicht vollständig) Farb- und Lackreste, Farbverdünner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Pilz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Quecksilberthermometer, Entwickler- und Fixierbäder, Batterien und Akkumulatoren, Säuren (z.B. Salzsäure, Schwefelsäure) und Laugen (z.B. Natronlauge), Lösemittel, lösemittelhaltige Klebstoffe und Dichtungsmassen, Verpackungen aus Metall oder Kunststoff mit schadstoffhaltigen Verunreinigungen wie z.B. leere Holzschutzmittelbehälter oder Spraydosen. (Bitte beachten Sie die die Entsorgungshinweise auf den Verpackungen) ölverschmutzte Abfälle, z.B. Putzlappen, Aufsaug- und Filtermaterial, Ölfilter, Bremsflüssigkeit, Laborchemikalien, Ammoniaklösungen sowie Altöl, wenn eine Rückgabe beim Handel nicht möglich ist.

Eine beispielhafte Liste der Sonderabfälle, die in der Altmarkstraße oder an den mobilen Annahmeplätzen angenommen werden ist auf www.luechow-dannenberg.de/abfall unter „Sonderabfälle“ zu finden. Dort können ebenfalls die Entsorgungspreise (über 20 kg) eingesehen werden. Auch die Abfallbroschüre 2024 enthält auf Seite 45 Informationen zu Sonderabfällen. Zudem helfen die Abfallberatung des Landkreises (Tel.-Nr. 05841/95123 oder abfallberatung@luechow-dannenberg.de.) und das Deponiepersonal (Tel. Nr. 05841/70276 oder zentraldeponie@luechow-dannenberg.de ) bei Fragen gerne weiter.