Müllentsorung im Winter

veröffentlicht am 17.01.2024

Frostige Tage können wieder zu Schwierigkeiten bei der Entleerung der Restmülltonne sorgen.

Durch Festfrieren kann der Inhalt der Restmüllbehälter trotz mehrmaligem „Anschlagen“ beim Kippvorgang nicht oder nur teilweise geleert werden. Gefrorene Abfälle, die durch den Schüttvorgang nicht herausfallen, müssen deshalb in der Tonne verbleiben. Es besteht kein Anspruch auf Nachleerung des Behälters.

Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist es den Müllwerkern verboten, selbst in die Restmülltonne zu fassen, um die festgefrorenen Abfälle mit einem Werkzeug (Spachtel oder Spaten) zu lockern. Bürgerinnen und Bürger sind selbst für eine ordnungsgemäße Bereitstellung des Abfallbehälters verantwortlich.

 

Um Schwierigkeiten weitestgehend zu vermeiden, folgende Tipps:

  • Keine feuchten Abfälle lose in die Restmülltonne werfen.
  • Den Restabfall immer in einer Plastiktüte in die Restmülltonne werfen.
  • Den Restabfall nicht verdichten oder pressen (dies ist auch gemäß der Abfallentsorgungssatzung nicht zulässig).                                                                                   
  • Den Behälterboden der Restmülltonne mit Pappe auslegen.
  • Die Restmülltonne an einem frostfreien Platz (Garage, Schuppen oder Keller) lagern und erst am Morgen des Entsorgungstages bereitstellen.
  • Ist eine zeitweilige frostfreie Lagerung der Restmülltonne nicht möglich, kann der Restabfall kurz vor der Entleerung mit einem Spaten vorsichtig von der Behälterwand gelöst werden.

 

Witterungsbedingt kann es zu zudem zu Verzögerungen oder Ausfällen bei der Entsorgung kommen. Bitte lassen Sie die Abfallbehälter bzw. Gelben Tonnen vorerst zur Leerung stehen.